Feuerwerkskörper der Klasse I
dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen unter 18 Jahren, abgegeben werden.  Kinder unter 12 Jahren sollten diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Die EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“ verbietet die Abgabe von Amorces an Kinder unter 3 Jahren!



Feuerwerkskörper der Klasse II
dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt. Diese Ausnahmegenehmigung ist 3 bis 4 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen. Einen Antrags-Vordruck finden Sie in unserem Shop unter dem Suchwort "Antrag".



Feuerwerkskörper der Klasse T1
dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahren abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Der Vertrieb an den Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Packung!

Einen Vordruck der T1-Klausel, die Sie mit der Bestellung per Fax, Brief oder e-Mail an uns mitsenden, finden Sie in unserem Feuerwerk - Shop unter dem Suchwort "T1-Klausel".

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